Rechtsanwältin Dr. Wiltrud von Glahn ist in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht. Rechtsanwalt Dr. Michael von Glahn ist in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. RA Dr. Michael von Glahn und RAin Dr. Wiltrud von Glahn sind als Rechtsan-walt/Rechtsanwältin in Hamm Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59065 Hamm (http://www.rak-hamm.de). Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt/Rechtsanwältin wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Aufsichtsbehörde ist in beiden Fällen: Rechtsanwaltskammer Hamm. Umsatzsteuernummer: DE 322/5811/0245 Finanzamt Hamm Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Einzelvertretungsberechtigt: RA Dr. Michael von Glahn und RAin Dr. Wiltrud von Glahn Berufsrechtliche Grundlagen der beruflichen Tätigkeit der GbR bilden insbesondere die nachfolgenden Regelungen: - Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) - Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) - Fachanwaltsordnung (FAO) - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) - Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Rechtsanwältin Dr. Wiltrud von Glahn und Rechtsanwalt Dr. Michael von Glahn unterhalten eine Haftpflichtversicherung bei der HDI Versicherung AG, 30650 Hannover (VSNr.: V-072-895-180-4). Inhaltlich verantwortlich gem. § 55 Abs. 2 RStV; RA Dr. Michael von Glahn und RAin Dr. Wiltrud von Glahn, Südstr. 44, 59065 Hamm, Tel.: 02381/5 94 09, Fax: 02381/58 0098, E-Mail: info@kanzlei-vonglahn.de; m.vglahn@kanzlei-vonglahn.de; w.vglahn@kanzlei-vonglahn.de; web: http://www.kanzlei-vonglahn.de Hinweis für diesen Webauftritt: Er wurde nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt. Trotzdessen kann keine Gewähr oder Haftung für insbesondere Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit oder Qualität der Informationen übernommen werden. | |||||||||||||||||